Was ist Subsidiärhaftung?

Das Konzept Zeitarbeit bietet zahlreichen Firmen die Chance, flexibel auf Veränderungen am Markt zu reagieren und Fachkräfte temporär in ihre Teams aufzunehmen. Wesentlicher Bestandteil dieses Konzepts ist die Subsidiärhaftung. Diese Haftungsform sagt aus, dass die entleihende Firma für bestimmte Verbindlichkeiten des Personaldienstleisters haftbar gemacht werden kann. Dazu gehören beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft oder Lohnsteuern. Diese Fälle können sowohl bei drohender Insolvenz als auch bei Liquiditätsproblemen auftreten – jedenfalls immer dann, wenn das leihende Unternehmen fällige Beiträge nicht entrichtet. Tatsächlich können diese Forderungen Summen im 6- bis 7-stelligen Bereich erreichen. Wir sagen Ihnen, wie Sie diese Zahlungen von Anfang an vermeiden.

Lesezeit: 5min

Autor: Christian Marchsreiter

Grundlagen der Subsidiärhaftung

Was hat es mit den rechtlichen Grundlagen der Subsidiärhaftung auf sich? In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen kurz und bündig die Gesetzeslage.

Rechtliche Grundlagen der Subsidiärhaftung

Bei der Subsidiärhaftung handelt es sich um ein rechtliches Konstrukt. Hierbei wird die leihende Firma dazu verpflichtet, dann für bestimmte Verbindlichkeiten des Personaldienstleisters einzustehen, wenn dieser die finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen kann oder möchte. Die Subsidiärhaftung setzt bei der Vermeidung nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft oder Lohnsteuern an. Ziel dieser rechtlichen Grundlage ist ein wirksamer Schutz der Arbeitnehmerrechte und die Stärkung der Sozialversicherungs- und Steuersysteme. Die Subsidiärhaftung zielt also auf die Deckung von Verbindlichkeiten für das laufende Jahr sowie die vier vorherigen Jahre ab – auch für die Fälle, bei denen der PDL seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Unterscheidung zwischen direkter Haftung und Subsidiärhaftung

Bei der direkten Haftung und der Subsidiärhaftung handelt es sich um 2 verschiedene Haftungskonzepte. Die direkte Haftung bezieht sich auf die unmittelbare Verantwortung einer Firma über eigene Handlungen oder auch Unterlassungen. Die Subsidiärhaftung dagegen bezieht sich auf eine Ergänzung. Sie greift dann, wenn der eigentlich Verantwortliche seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder in der Vergangenheit nicht nachgekommen ist. Das entleihende Unternehmen haftet somit zusätzlich für mögliche Vergehen des Personaldienstleisters (meist nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft oder Lohnsteuern).

Gesetzliche Regelung zur Subsidiärhaftung in der Zeitarbeit

Die Regelung über die Subsidiärhaftung ist im Sozialgesetzbuch §28e Abs. 2 festgelegt.
Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)
§ 28e Abs. 2, Zahlungspflicht, Vorschuss
Für die Erfüllung der Zahlungspflicht des Arbeitgebers haftet bei einem wirksamen Vertrag der Entleiher wie ein selbstschuldnerischer Bürge, soweit ihm Arbeitnehmer gegen Vergütung zur Arbeitsleistung überlassen worden sind. Er kann die Zahlung verweigern, solange die Einzugsstelle den Arbeitgeber nicht gemahnt hat und die Mahnfrist nicht abgelaufen ist. Zahlt der Verleiher das vereinbarte Arbeitsentgelt oder Teile des Arbeitsentgelts an den Leiharbeitnehmer, obwohl der Vertrag nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 bis 1b des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes unwirksam ist, so hat er auch den hierauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen. Hinsichtlich der Zahlungspflicht nach Satz 3 gilt der Verleiher neben dem Entleiher als Arbeitgeber; beide haften insoweit als Gesamtschuldner.

Anwendungsbereiche der Subsidiärhaftung in der Zeitarbeit

Mit der Subsidiärhaftung in der Zeitarbeit wahren Sie als entleihende Firma die Rechte Ihrer Arbeitnehmenden – auch für den Fall, dass Ihre Zeitarbeitsfirma ihren finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dieses Sicherheitsnetz soll die Deckung von Sozialversicherungsbeiträgen, Beiträgen zur Berufsgenossenschaft und Lohnsteuerabführungen bewirken und Zahlungen von Mindestlöhnen gewährleisten.

Sozialversicherungsbeiträge: Haftung für nicht gezahlte Beiträge

Die entstehenden Nachteile für Arbeitnehmer durch nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden durch die Subsidiärhaftung abgedeckt. Der Entleiher wird zur Deckung ausstehender Beiträge verpflichtet für den Fall, dass der Personaldienstleister dieser Pflicht nicht nachkommt.

Lohnsteuer: Verantwortung bei Nichtabführung der Lohnsteuer

Auch für nicht abgeführte Lohnsteuern kann die entleihende Firma zur Verantwortung gezogen werden – mit erheblichen finanziellen Folgen. Die Subsidiärhaftung gewährleistet die Deckung der Steuerverbindlichkeiten für den Ausfall des Personaldienstleisters.

Einhaltung des Mindestlohns und anderer arbeitsrechtlicher Bestimmungen

Außerdem decken Sie mit der Subsidiärhaftung Mindestlöhne und andere arbeitsrechtliche Bestimmungen ab. Somit verhalten Sie sich als entleihende Firma stets rechtskonform und bieten Ihren Arbeitnehmenden Schutz während der Zeitarbeit bei Ihnen.

IZS - Die Compliance-Plattform für Entleiher in der Zeitarbeit

IZS ist seit 2011 Deutschlands führende Plattform für reibungslose und sichere Zusammenarbeit in der Zeitarbeit. IZS reduziert für Entleiher Dokumentationsaufwände, benachrichtigt bei Risiken, vereinfacht Zahlungsprozesse, löst das Problem der Subsidiärhaftung und stellt Kontakt zu passenden, zuverlässigen Lieferanten her.

Risiken und Konsequenzen für Zeitarbeitsfirmen und Entleiher

Wenn Subsidiärhaftung besteht, kann es sowohl für Zeitarbeitsfirmen als auch für Entleiher zu finanziellen und rechtlichen Konsequenzen kommen.

Mögliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen für Zeitarbeitsfirmen

Zeitarbeitsfirmen können mit Sanktionen belegt werden, wenn sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, angefangen von Geldbußen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Mögliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen für Entleiher

Wenn die Zeitarbeitsfirma ihren Pflichten nicht nachkommt, drohen hohe Nachzahlungen oder gar rechtliche Verfahren für den Entleiher.

Strategien und Maßnahmen, um sich als Entleiher gegen Subsidiärhaftung zu schützen

Sie entleihen Arbeitnehmende bei einer Zeitarbeitsfirma und möchten sich vor finanziellen und rechtlichen Risiken und Konsequenzen schützen? Dafür haben wir wichtige Strategien und konkrete Maßnahmen für Sie zusammengestellt:

  • Regelmäßiges Einfordern von Unbedenklichkeitsbescheinigungen von allen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften, an die ein Personaldienstleister Beitragsnachweise abgegeben hat
  • Monitoring von Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Monitoring von SV- und FA-Betriebsprüfungen
  • Regelmäßige, vollumfängliche Prüfung der AÜ-Erlaubnisse zur Vermeidung von Subsidiärhaftung für Lohnsteuern
  • Rechnungseinbehalte, bis vom Personaldienstleister vollständig und verlässlich dokumentiert wurde, dass alle fälligen Beiträge vollständig bezahlt wurden
  • Bankbürgschaften
  • Versicherung gegen Subsidiärhaftungsschäden
  • Auslagerung des PDL-Monitorings an einen externen Dienstleister
Implementieren Sie diese Strategien und Maßnahmen und sichern Sie sich gegen mögliche finanzielle und rechtliche Risiken der Subsidiärhaftung ab. Sprechen Sie mit uns und handeln Sie proaktiv. Damit pflegen Sie nicht nur eine nachhaltige Geschäftsbeziehung mit Ihrer Zeitarbeitsfirma, sondern reduzieren Ihre rechtlichen und finanziellen Verbindlichkeitsrisiken erheblich.

SubsidiärProtect® - die einzige Spezialversicherung für Entleiher gegen Subsidiärhaftung

Mit SubsidiärProtect® können sich Entleiher einfach und günstig gegen Subsidiärhaftungsschäden absichern – ohne lästiges Verwalten von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Sicherheitseinbehalten und Unbedenklichkeitsbescheinigungen Schon ab 148,75 € pro Monat.

Praktische Tipps für Arbeitgeber und Zeitarbeitsfirmen

Bei diesen komplexen Sachverhalten lohnt sich der Blick auf unsere praktischen Tipps.

Checklisten für die Auswahl seriöser Zeitarbeitsfirmen

Sie erkennen eine seriöse Zeitarbeitsfirma daran, dass sie eine lückenlose und umfassende Zuverlässigkeitsdokumentation vorweist. Ihr avisierter Personaldienstleister sollte seine Vertrauenswürdigkeit und finanzielle Zuverlässigkeit schon vor Beginn Ihrer Geschäftsbeziehung nachweisen. Allerdings reichen hier Unbedenklichkeitsbescheinigungen der größten Krankenkassen und der Berufsgenossenschaft bei Weitem nicht aus.

Wir unterstützen Sie bei der Erstprüfung Ihres Personaldienstleisters mit IZS, indem wir Ihnen einen direkten Zugang zu den Daten bieten, die Aufschluss über eine einfache Risikobewertung geben.

Hinweise zur fortlaufenden Überwachung und Auditierung

Beitragsrückstände bedeuten nicht automatisch das Ende einer Zusammenarbeit zwischen Entleiher und Zeitarbeitsfirma. Hier lohnt sich ein Blick auf die Gründe. Manchmal liegt es an verzögerten Zahlungen von Seiten der Kunden des Personaldienstleisters, was temporäre Liquiditätsengpässe mit sich bringen kann.

Außerdem ist es wichtig, sich über mögliche Stundungs- und Ratenvereinbarungen zu informieren, um das Risiko für Ihr Unternehmen adäquat einzuschätzen. Während lang andauernde Stundungen oder Ratenzahlungen das Subsidiärhaftungsrisiko signifikant erhöhen, sind 2 Monaten noch im Rahmen.

Fazit

Flexible Beschäftigungsformen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die rechtlichen Anforderungen zum Schutz von Arbeitnehmenden sollten Sie sowohl als Personaldienstleister als auch entleihende Firma kennen und entsprechend handeln.

Neben der Zuverlässigkeitsüberprüfung Ihrer Geschäftspartner geben wir Ihnen mit IZS die richtigen Präventivstrategien und konkrete Maßnahmen an die Hand, um sich gegen Subsidiärhaftung zu schützen. Minimieren Sie mit uns Ihre Haftungsrisiken.

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Über den Autor
  • Christian Marchsreiter
    Gründer und Geschäftsführer der IZS Institut für Zahlungssicherheit
    Christian ist seit 2005 "Seriengründer" im IT-Bereich und hat bereits mehrere disruptive digitale Produkte, Services und Geschäftsmodelle entwickelt, Firmen dazu gegründet und erfolgreich aufgebaut.
    2011 wandte sich eine der größten Zeitarbeitsfirmen Deutschlands an ihn und fragte ihn, ob er eine neue Lösung zur Subsidiärhaftungsproblematik in der Zeitarbeit finden könne. 4 Wochen später gründete er das IZS Institut für Zahlungssicherheit und entwickelte zusammen mit namhaften Zeitarbeitsfirmen die erste Produktversion, die nur 3 Monate später live ging.
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