Das Konzept Zeitarbeit bietet zahlreichen Firmen die Chance, flexibel auf Veränderungen am Markt zu reagieren und Fachkräfte temporär in ihre Teams aufzunehmen. Wesentlicher Bestandteil dieses Konzepts ist die
Subsidiärhaftung. Diese Haftungsform sagt aus, dass die entleihende Firma für bestimmte Verbindlichkeiten des Personaldienstleisters haftbar gemacht werden kann. Dazu gehören beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft oder Lohnsteuern. Diese Fälle können sowohl bei drohender Insolvenz als auch bei Liquiditätsproblemen auftreten – jedenfalls immer dann, wenn das leihende Unternehmen fällige Beiträge nicht entrichtet. Tatsächlich können diese Forderungen Summen im 6- bis 7-stelligen Bereich erreichen. Wir sagen Ihnen, wie Sie diese Zahlungen von Anfang an vermeiden.
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Autor: Christian Marchsreiter